Ist die Ponseti Clinic im Sinne der DSGVO Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten, die Sie verwalten, gelten folgende Bedingungen:
- Die Ponseti Clinic verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung gespeichert werden oder aufgrund von Entwicklung, Wartung oder Betrieb zugänglich sind. Typischerweise handelt es sich um Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten (Name, Kontaktdaten, Fotos usw.) sowie um Daten, die Nutzer in die Ponseti Clinic hochladen.
- Die Daten werden nur zur Bereitstellung der Leistungen der Ponseti Clinic oder nach individueller Vereinbarung verarbeitet, und zwar für die Dauer der Nutzung. Die Ponseti Clinic verarbeitet die Daten ausschließlich auf Ihre Weisung oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen.
- Die Ponseti Clinic hat technische, organisatorische und sicherheitsbezogene Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff, Veränderung, Verlust oder Missbrauch der Daten getroffen.
- Mitarbeiter und beauftragte Personen der Ponseti Clinic verarbeiten die Daten nur auf Weisung und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Ihren Wunsch berichtigt, aktualisiert, löscht oder überträgt die Ponseti Clinic die Daten (soweit die Funktionen dies erlauben).
- Bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach der DSGVO handelt die Ponseti Clinic mit fachlicher Sorgfalt.
- Die Ponseti Clinic kann weitere Auftragsverarbeiter (insbesondere IT-Dienstleister) einbinden, sofern sie die EU-Standards erfüllen, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich ist.
- Wird ein anderer Dienst in die Leistungen der Ponseti Clinic integriert, stimmt der Kunde der Verarbeitung der Daten durch den Dritten nach dessen Bedingungen zu.
- Nach Beendigung der Leistungen der Ponseti Clinic wird die aktive Verarbeitung eingestellt. Sicherungskopien können bis zu 1 Jahr aufbewahrt werden; danach werden die Daten gelöscht, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Die Ponseti Clinic wahrt Verschwiegenheit über die Daten und stellt diese auch bei ihren Mitarbeitern sicher. Die Pflicht besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.
- Der Kunde kann ein angemessenes Audit der Einhaltung der Pflichten als Auftragsverarbeiter verlangen. Der Termin ist mindestens 30 Tage im Voraus zu vereinbaren, das Audit darf den Betrieb nicht stören, und die Kosten trägt der Kunde.
- Die Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf die Sicherheitsmaßnahmen und besteht auch nach Ende der Zusammenarbeit fort.